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   BVerfG - 1 BvR 182/80   

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BVerfG - 1 BvR 182/80 (https://dejure.org/9999,122128)
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 182/80.
  • VG Oldenburg, 09.08.2023 - 3 A 4558/17

    Haiti: Abschiebungsverbot aufgrund humanitärer Krise

    Soweit nicht eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit besteht, können Beein trächtigungen oder politische Repressalien allerdings ein Asylrecht nur dann begründen, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80; 1 BvR 181/80; 1 BvR 182/80 - BVerfGE 54, 341; Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 - InfAuslR 1990, 21 ff.).
  • VG Oldenburg, 18.10.2021 - 3 A 4311/18

    Israel: Keine Verfolgung von Nichtjuden; Diskriminierungen erreichen

    Soweit nicht eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit besteht, können Beein trächtigungen oder politische Repressalien allerdings ein Asylrecht nur dann begründen, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80; 1 BvR 181/80; 1 BvR 182/80 - BVerfGE 54, 341; Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 - InfAuslR 1990, 21 ff.).
  • VG Oldenburg, 22.05.2023 - 3 A 1399/22

    Haiti: Flüchtlingseigenschaft bei politischer Verfolgung für Mitglied der

    Soweit nicht eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit besteht, können Beein trächtigungen oder politische Repressalien allerdings ein Asylrecht nur dann begründen, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80; 1 BvR 181/80; 1 BvR 182/80 - BVerfGE 54, 341; Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 - InfAuslR 1990, 21 ff.).
  • VG Oldenburg, 15.05.2023 - 5 A 4677/17

    Bangladesch: Gruppenverfolgung von Rohinya in Myanmar

    Soweit nicht eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit besteht, können Beeinträchtigungen oder politische Repressalien allerdings ein Asylrecht nur dann begründen, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80; 1 BvR 181/80; 1 BvR 182/80 - BVerfGE 54, 341; Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 - InfAuslR 1990, 21 ff.).
  • VG Oldenburg, 07.11.2022 - 3 A 2980/20

    Jordanien: Asyl- und Flüchtlingseigenschaft bei oppositioneller Tätigkeit und

    Soweit nicht eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit besteht, können Beeinträchtigungen oder politische Repressalien allerdings ein Asylrecht nur dann begründen, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 -1 BvR 147/80; 1 BvR 181/80; 1 BvR 182/80 - BVerfGE 54, 341; Beschluss vom 10. Juli 1 9 8 9 - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 - InfAusIR 1990, 21 ff.).
  • VG Oldenburg, 08.11.2021 - 3 A 2152/18

    Haiti: Flüchtlingseigenschaft und Asylberechtigung für vorverfolgten

    Soweit nicht eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder persönliche Freiheit besteht, können Beeinträchtigungen oder politische Repressalien allerdings ein Asylrecht nur dann begründen, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80; 1 BvR 181/80; 1 BvR 182/80 - BVerfGE 54, 341; Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 - InfAuslR 1990, 21 ff.).
  • VG Oldenburg, 12.09.2013 - 3 A 44/11
    1 BvR 181/80, 1 BvR 182/80 -, juris, R n .
  • VG Berlin, 15.07.2021 - 33 K 763.17

    Turkmenistan: keine hinreichend gravierende Gefahr wegen staatlicher Korruption

    Der Kläger hat auch keinen Anspruch auf die hilfsweise beantragte Anerkennung als Asylberechtigter gemäß Art. 16a GG, da er keiner asylrechtsrelevanten Verfolgung ausgesetzt war und ihm eine solche auch nicht im Falle einer Rückkehr nach Turkmenistan droht (vgl. zum Maßstab BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1 9 8 0 - 1 BvR 182/80 - j u r i s Rn. 46).
  • VG Darmstadt, 27.12.1994 - 8 E 7932/93

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter und politisch Verfolgter eines

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